Zelg (Transkription Nr. 1287)

Schulort Zelg
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 181-182
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Wald
Agentschaft 1799: Rehetobel
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Appenzell Ausserrhoden
Kanton 2015: Appenzell Ausserrhoden
Gemeinde 2015: Rehetobel
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Zelg (Niedere Schule, reformiert)
04.03.1799

Relation über gegen mir ergehende Fragen von der jetzigen Schul-Ordnung

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Antwort an der Zelg

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Flecken

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist kein eigne Gemeine

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu dem Haupt Agent, Jacob Walser im Rehetobel

I.1.dIn welchem Distrikt?

WALD

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

SANTIS

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Antw: im ersten 2. Haüser Die anzahl der Kinder 4
Jm andern 5. Haüser Die anzahl der Kinder 10.
Jm dritten 4 Haüser Die anzahl der Kinder 6.
Jm vierten 5 Haüser Die anzahl der Kinder 7.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Michlenberg, Lobenschwendy Kohlenreüthy u Kastenloch

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Vom ersten bis zum andern 10 Minuten
Vom andern bis zum dritten 10 M:
Vom dritten bis vierten 14 M:

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Etwan von der Schul im Hof 20 M:
von der Schul in Robach 35. M:

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Jn etwelche

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Buchstabieren, Lesen, Schreiben u Singen

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Vom Hornung an bis Ends Jahrs

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nammen Büchlein, Catechismus, Psalmen Buch, Neü u Alt- {Testament}

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Corent, Latinisch, CANZLEY, UND FRACKTUR

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

des Tages 6 Stund

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Vorsteher Der Gemeind

III.11.bWie heißt er?

Johannes Egger

III.11.cWo ist er her?

von hier

III.11.dWie alt?

34 Jahr

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Ledigen Stands

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Das erste Jahr

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jn hier zu Haüs, als Privat

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Ein Weber Gesell, i Nichts

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Unstätt von 20 bis 35

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm {W:} 1 theil Knaben u 2 theil Töchteren

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer von 24 bis 35.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Nichts vorhanden

IV.13.bWie stark ist er?

Etwas, aber mir das nicht {bekant} wie viel

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

||[Seite 3] von Privatten od denen Elteren

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Jn etwas

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Ja, Wochentlich von einem jeden Schul Kind 5 xr.

IV.15Schulhaus.

Keins

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Gut

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Eine Schul Stube indes Conrad Zähners Behausung

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nichts

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der Besitzer

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an baarem Geld

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

Die welche an Elteren statt sind, die es am vermögen haben; Von denen die ihnselbst abzufuhren nicht im stande sind, werden die H. Vorgesezten abzuführen über sich nehmen

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?

Die welche an Elteren statt sind, die es am vermögen haben; Von denen die ihnselbst abzufuhren nicht im stande sind, werden die H. Vorgesezten abzuführen über sich nehmen

IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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